bulkolly
Black Beast
Threadstarter
- Mitglied seit
- 24.11.2011
- Beiträge
- 1.301
- Danke
- 138
Ich habe gerade die Info von einem TÜV Prüfer bekommen, dass ein Dachgepäckträger, der nur verschraubt ist, nicht eintragungspflichtig wäre, so lange er nicht über die Fahrzeugbreite hinaus steht. Dies gilt angeblich auch für eigenbau Rohrkonstruktionen, solange für die Befestigung keine Löcher in tragende Teile gebohrt werden.
Hat jemand hierzu weitere Quellen? Habe leider keine entsprechenden stichhaltigen Quellen bekommen und häufig sind unterschiedliche Prüfer ja unterschiedlicher Ansicht und bevor ich mir da was konstruieren lasse, wäre natürlich etwas rechtssicherheit ganz gut.
Hat jemand hierzu weitere Quellen? Habe leider keine entsprechenden stichhaltigen Quellen bekommen und häufig sind unterschiedliche Prüfer ja unterschiedlicher Ansicht und bevor ich mir da was konstruieren lasse, wäre natürlich etwas rechtssicherheit ganz gut.