Der Versuch einer offiziellen Umrüstung des Bendix ABS in Österreich

Diskutiere Der Versuch einer offiziellen Umrüstung des Bendix ABS in Österreich im Cherokee XJ, MJ Forum Forum im Bereich Cherokee Forum; Beim Bendix gibt es auch einen Verteiler, da kommen aber nur 3 statt 5 Leitungen ran. Eine Bremse Eingang gesamt, eine nach Vorne eine nach...
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Beim Bendix gibt es auch einen Verteiler, da kommen aber nur 3 statt 5 Leitungen ran.
Eine Bremse Eingang gesamt, eine nach Vorne eine nach Hinten. Quasi eine Einkreisbremsanlage.
Hilfsbremsanlage ist wohl nicht vorgesehen. Wozu auch? Wer bremst verliert! :rofl:
 
MelinTafro

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Weiter gehts.................


Heute ne Antwortmail vom Prüfer der LR OÖ bekommen.

Zitat:

"Sehr geehrter Herr .........

Wäre die Kopie eines Fahrzeugscheines genau für ihre Fahrzeugtype?

Die Änderung muss sich auf ihr Fahrzeug beziehen, bzw muss daraus hervorgehen, dass kein Umbau erforderlich war und es zu keiner Verschlechterung gekommen ist.

Sie werden um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. TÜV Gutachten nicht hinweg kommen ... leider."


Meine Rückantwort darauf:

"Sehr geehrter Herr.......

Ich bin zusätzlich zum gegenständlichen Fahrzeug (Baujahr 11.1990) auch Besitzer des gleichen Modells aus 1989 mit gleicher Ausstattung und Motorisierung.
In beiden Typenscheinen ist ein Referenzfahrzeug (Geprüftes Fahrzeug) mit der Fahrgestellnummer: 1JEMT785EJT066381 und der Motornummer: 710M12 evidentiert.

Bis auf die Tatsache, daß im gegenständlichen Fahrzeug ABS vermerkt ist und das 89er Modell das Unterdrucksystem hat, sind beide identisch! Der Typenschein vom 89er unterscheidet sich auch nicht vom neueren Baujahr, bis auf den Zusatzbescheid im Jeep Cherokee aus 11.1990, der eben den Vermerk des ABS beinhaltet.

Konkret ausgedrückt steht im Zusatzbescheid auf der ersten Seite unter Punkt 4 folgender Passus:
“Zusätzliche Ausführung V mit Antiblockiervorrichtung, Bremsschema gemäß Zeichnung.”


Wie erwähnt, handelt es sich bei beiden Fahrzeugen um das gleiche Modell, mit den selben Maßen, der gleichen Ausstattungsvariante. Beide haben das selbe Automatikgetriebe, Verteilergetriebe, Achsübersetzung und den 3988cm³ Motor drin, wie dieses Modell bis 1996 gebaut worden ist!
Der unter Punkt 4 im Zusatzbescheid befindliche Wortlaut “Zusätzliche Ausführung...” gibt zudem ganz klar an, das es sich hierbei um eine von der vorhandenen Serie abweichende Ausführung handelt!


Wäre dies nicht schon eine in der Praxis vom Hersteller selbst belegte und als Typenschein umgesetzte Unbedenklichkeitsbescheinigung?"



Bosch hab ich auch schon wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung angeschrieben. Warum Bosch? Soweit ich informiert bin, ist irgendwannmal das Bendix OE-Geschäft (Erstausrüstergeschäft) an Bosch übergegangen und diese dürften nun nach meinem Verständnis meine Anfrage beantworten, nachdem sich Fun in a Taxi dagegen gesträubt hat!?

Jetzt heißt es wieder warten............ :wave:
 
MelinTafro

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Kurzes Update...............

Die Unterlagen (Kopien der Typenscheine) sind angefragt worden.

to be continued.............
 
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Nach wochenlangem Warten ist nun folgende Nachricht per Mail gekommen:


"Sehr geehrter Herr ...........!


Entschuldigung für die späte Antwort.

Ich hatte heute die Möglichkeit die Änderung auf Streichung der ABV mit Hofrat ............... - Leiter der KFZ Gruppe zu besprechen
und muss ihnen leider mitteilen, dass ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller bzw. Generalimporteur die Änderung
nicht durchgeführt werden kann.
Es darf zu keiner Verschlechterung kommen, auch wenn es zum damaligen Zeitpunkt nicht verpflichtend war.
Durch den Ausbau ist dies ohne Bestätigung aber zu befürchten, sodass keine Zusage zu einer positiven Genehmigung erteilt werden kann.

Es tut mir persönlich leid, sie haben sich solche Mühen gegeben, aber ich kann leider trotzdem keine positive Zusage geben.



Mit freundlichen Grüßen!"
Das ist jetzt mal der letzte Stand der Dinge!


Verbleiben also nur noch zwei Optionen (eigentlich drei, aber da möcht ich jetzt nicht dran denken!).


Zum Einen wäre der Gang zum Ziviltechniker möglich.......hab auch wen gefunden, der bereit wäre das zu machen.

Zum Anderen.........die bereits als letzte Option gedachte Möglichkeit........und das wird wohl auch zum jetzigen Zeitpunkt bzw. dem aktuellen Stand meine Favorisierte sein und vorerst bleiben!

:wave:
 
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Schon mal dran gedacht, den Wagen in Deutschland anzumelden, da die Eintragung zu machen
und dann wieder in Österreich anzumelden? Vom Prinzip her gehts.
 
MelinTafro

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Hallo Florian :wave:

Meinst du nach D exportieren und wieder nach A importieren?

Der Import würde sich für mich finanziell jedenfalls nicht lohnen!


Wie die Kosten zusammenkommen, kann man sich z.B. mal hier zusammenlesen:

LINK 1

LINK 2

LINK 3

Das mal Grob rausgesucht...................wobei ersichtlich ist, daß, neben den anfallenden Importkosten, der ganze Wagen wieder Einzelgenehmigt (mit den Umbauten typisiert) werden müßte! Neee.....danke!

:wave:
 
Claude

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Schon mal dran gedacht, den Wagen in Deutschland anzumelden, da die Eintragung zu machen
und dann wieder in Österreich anzumelden? Vom Prinzip her gehts.
Das Zauberwort heisst in Ö NOVA du willst gar nicht wissen wie teuer das ist :nacht:
 
MelinTafro

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Richtig, Claude............das kommt noch dazu! Die Normverbrauchsabgabe (oder kurz Nova genannt) ist für mich eines der Größten K.O.-Kriterien beim Import von älteren Fahrzeugen! Allein schon bei der Berechnung der Abgabe für den CO2-Ausstoß wird dir schwindelig..........ohne den Rest, der noch dazukommt!

:wave:
 
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