Einziger (offizieller!) Weg, wenn man Anhängelasten braucht und im Schein keine eingetragen sind:
1.
Zuständige Prüfstelle der Wahl kontaktieren und berichten, was man vor hat. Am besten mit Fzg-Schein hingehen, bevor man Geld ausgibt, weil dann:
2. Fragt man ein
Datenblatt beim Datenblattservice der DEKRA oder TÜV zu den
Anhängelasten passend zu der VIN an (Anfrage kostet erstmal nix). Wenn die eines in der Datenbank haben, bestellt man das - kostet etwa 180 €.
3. Mit dem Datenblatt geht man zur
Prüfstelle und bekommt ein Schriftstück
zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere (55-100 €).
4. Damit ab zur
Zulassungsstelle. Neuer Schein mit neuen Anhängelasten. Kostet nochmal Kohle.
5. Freuen, dass es geklappt hat und man endlich nicht mehr so viel Geld rumschleppen muss...
Das ist der legale Weg und kein anderer. Trotz der Tatsache, dass immer wieder bei dem Thema auf den Hersteller der AHK verwiesen wird. Der kann euch nicht bei fehlenden Anhängelasten und auch nicht bei einer Auflastung helfen.
Macht er es trotzdem- hat das sicher nichts hier in der Öffentlichkeit verloren. Aber nur meine Meinung.
Ganz recht.
Ich töne hier jetzt groß rum, habe es aber vor kurzem auch erst gelernt
Hier geht es überhaupt nicht um eine AHK, sondern die Anhängelast des Pkw. Dafür ist es völlig egal, ob eine AHK überhaupt verbaut ist.
Und genau das habe ich auch gedacht und bin auch immer noch überzeugt davon. Jedoch:
Bei meinem DEKRA-Standort (eigentlich
die Anlaufstelle bei Umbauten/Modifikationen/Tuning in der ganzen Region Mecklenburg) hieß es gleich, als ich Datenblatt und Fzg-Schein auf den Tresen geknallt habe:
"Ja, haben Sie auch Papiere von der Anhängerzugvorrichtung?"
"Ich sehe gerade, das ist ja ein Geländewagen."
"Bei geländegängigen Fahrzeugen muss ich erst nach der zulässigen Kugelkopfhöhe schauen." (Trotz meines Hinweises, dass es kein M1G ist, sondern ein PKW. Ob "geländegängig" oder nicht...)
"Oh, der ist ja auch noch höhergelegt. Na dann ist das immer so ne Sache."
Natürlich habe ich versucht, zu erfragen, was denn die Anhängerzugvorrichtung mit den Anhängelasten des Fahrzeuges zu tun hat und dass es meines Erachtens keine Rolle spielt und ich ja auch ohne AHK hätte kommen können. Oder mir morgen nen anderen Haken mit EG-Typgenehmigung anbaue. Oder... oder...
Ich glaube, die Ingenieure wussten dann selbst nicht mehr ganz genau, was Phase ist, haben aber nicht nachgegeben, wahrscheinlich um sich keine Blöße zu geben.
Ende vom Lied: 60 min und 3 Prüfingenieure später: Habe den Schein zur Berichtigung der Papiere bekommen.
Daher mein Hinweis - Punkt 1 (s.o.) beachten!
Der 4 Liter hat doch deutlich weniger Anhängelast.
Mein 4.0 Pre: 3.250 kg
Mein 5.2 FL: 2.500 kg
Ich glaube bei den Importfahrzeugen war sehr viel Willkür im Spiel...