MelinTafro
Leidensfähiger Bastler
Threadstarter
Hallo Forenkollegen,
Hier möchte ich mal meinen Versuch dokumentieren, das Bendix 9 Antilock (ABS) offiziell in Österreich gegen ein Unterdrucksystem genehmigt zu bekommen.
Mein Hauptgrund ist, mich endlich mal mit einem ruhigen Gewissen auf den Straßen und im Gelände bewegen zu können, ohne ständig den Ausfall befürchten zu müssen.
Viele hier kennen bereits das Thema (ist auch oft genug im Forum behandelt worden) aber bisher hab zumindestens ich noch nicht hier gelesen, das sowas in Österreich genehmigt wurde.
Jetzt gibts ja die Möglichkeit einfach umzubauen und dann SO mit erloschener ABE durch die Gegend zu fahren und hoffen, das man nach einem Unfall nicht die berühmte Arschkarte zieht. Dies wird zumindest für mich die letzte Option sein......wenn offiziell nix gehen sollte!
Ein Versuch kann zumindestens nicht schaden und so leg ich mal mit den bisher getätigten Aktionen los.
Vielleicht ist es ja für den Ein oder Anderen informativ, wenn er die selbe Umbauidee hatte!?
1.Aktion: Sammeln von Informationen
Der Wunsch, das BendixABS raus zu schmeißen und gegen einen normalen BKV und HBZ zu tauschen war beim mir schon länger da, aber allein der Wunsch hilft einem ja nicht bei der Behörde.
Also zunächst mal alles zusammengesucht was mit Bendix zu tun hat.
Dies waren bei mir zuerst Kopien aus dem Ersatzteilkatalog vom 91er BJ, wo die einzelnen Komponenten des ABS-Systems und zusätzlich auch die des Unterdrucksystems aufgeführt werden.
Ferner hab ich im Typenschein (Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II in D) nach Informationen zum Bremssystem gesucht. Erstaunlicherweise sind dort beide Systeme mit einem Schema aufgeführt!!
2.Aktion: Zuständige Stelle ausfindig machen
Hier in Österreich ist für Genehmigungen von Änderungen am Fahrzeug die Landesregierung (TÜV Austria) zusträndig. Für Oberösterreich befindet sich diese in Linz ( KLICK HIER FÜR LINK ). Zusätzlich hat man auch die Möglichkeit einen Ziviltechniker (Gutachter) mit der Aufgabe zu konfrontieren. Kostet zwar mehr, aber dafür wird alles aus einer Hand erledigt und die Papiere bekommt man fertig zugeschickt.
Also auch hier eine Liste mit den zuständigen Kandidaten rausgesucht ( KLICK HIER FÜR LINK ).
3.Aktion: Suche nach bereits getätigten Eintragungen
Mir war über die Suchfunktion im Forum bekannt, das ein Forumsmitglied sowas in Deutschland offiziell eingetragen bekam und so hab ich ihn wegen seiner Vorgehensweise und bitte um weitere Infos angeschrieben. Bei ihm ging es ohne Probleme mit den Auszügen aus der Ersatzteilliste und so hab ich mich gefreut endlich das Thema direkt anzugehen.
4.Aktion: Zuständige Stellen kontaktieren
Zuerst hab ich eine Mail an die Landesregierung geschickt. Da aber nach drei Tagen keine Rückmeldung erfolgte, hab ich mich dort mit der "Technischen Auskuft" verbinden lassen um mein Anliegen zu schildern.
Der dortige Prüfer wies mich darauf hin, das ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller brauche oder eventuell den Weg über einen Zivilgutachter gehen könnte, der mir die einwandfreie Funktion des neu eingebauten Bremssystems bestätigen bzw. beglaubigen kann.
Daraufhin hab ich zunächst eine Mail an Chrysler, mit der Bitte um eben solch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gestellt und parallel dazu angefangen diverse Ziviltechniker (Gutachter) anzurufen.
Von Chrysler ist bis dato noch keine Rückmeldung erfolgt (o.k. ist erst 4 Tage her), aber die Reaktionen der Ziviltechniker waren doch recht interessant. Von geht nicht, weil ich mir diesen Schuh nicht anziehen will oder ich kann nicht, weil ich die dafür benötigten Prüfeinrichtungen nicht habe bis zu ABS ist Pflicht und basta war so einiges dabei!
Also wieder den Prüfer der Landesregierung angerufen und den Sachverhalt geschildert.
Zusätzlich dabei noch erwähnt, das im Typenschein eben beide Systeme aufgeführt sind (siehe Bilder oben) und eigentlich, neben der Ersatzteilliste, bestätigen, das diese bereits vom Hersteller als unbedenklich verbaut worden sind!
Nach Zusendung der betreffenden Seiten zur Prüfung, hab ich heute zunächst mal eine Absage bekommen:
Zitat:
Das ist zunächst mal der aktuelle Stand der Dinge.................aber noch nicht zu Ende!
Der Umbau meinerseits ist bereits am laufen........egal was kommt, ich fahre demnächst ohne ABS! :thefinger_red:
Wenn einer von Euch noch Tips hat.........ruhig her damit!
Hier möchte ich mal meinen Versuch dokumentieren, das Bendix 9 Antilock (ABS) offiziell in Österreich gegen ein Unterdrucksystem genehmigt zu bekommen.
Mein Hauptgrund ist, mich endlich mal mit einem ruhigen Gewissen auf den Straßen und im Gelände bewegen zu können, ohne ständig den Ausfall befürchten zu müssen.
Viele hier kennen bereits das Thema (ist auch oft genug im Forum behandelt worden) aber bisher hab zumindestens ich noch nicht hier gelesen, das sowas in Österreich genehmigt wurde.
Jetzt gibts ja die Möglichkeit einfach umzubauen und dann SO mit erloschener ABE durch die Gegend zu fahren und hoffen, das man nach einem Unfall nicht die berühmte Arschkarte zieht. Dies wird zumindest für mich die letzte Option sein......wenn offiziell nix gehen sollte!
Ein Versuch kann zumindestens nicht schaden und so leg ich mal mit den bisher getätigten Aktionen los.
Vielleicht ist es ja für den Ein oder Anderen informativ, wenn er die selbe Umbauidee hatte!?
1.Aktion: Sammeln von Informationen
Der Wunsch, das BendixABS raus zu schmeißen und gegen einen normalen BKV und HBZ zu tauschen war beim mir schon länger da, aber allein der Wunsch hilft einem ja nicht bei der Behörde.
Also zunächst mal alles zusammengesucht was mit Bendix zu tun hat.
Dies waren bei mir zuerst Kopien aus dem Ersatzteilkatalog vom 91er BJ, wo die einzelnen Komponenten des ABS-Systems und zusätzlich auch die des Unterdrucksystems aufgeführt werden.
Ferner hab ich im Typenschein (Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II in D) nach Informationen zum Bremssystem gesucht. Erstaunlicherweise sind dort beide Systeme mit einem Schema aufgeführt!!
2.Aktion: Zuständige Stelle ausfindig machen
Hier in Österreich ist für Genehmigungen von Änderungen am Fahrzeug die Landesregierung (TÜV Austria) zusträndig. Für Oberösterreich befindet sich diese in Linz ( KLICK HIER FÜR LINK ). Zusätzlich hat man auch die Möglichkeit einen Ziviltechniker (Gutachter) mit der Aufgabe zu konfrontieren. Kostet zwar mehr, aber dafür wird alles aus einer Hand erledigt und die Papiere bekommt man fertig zugeschickt.
Also auch hier eine Liste mit den zuständigen Kandidaten rausgesucht ( KLICK HIER FÜR LINK ).
3.Aktion: Suche nach bereits getätigten Eintragungen
Mir war über die Suchfunktion im Forum bekannt, das ein Forumsmitglied sowas in Deutschland offiziell eingetragen bekam und so hab ich ihn wegen seiner Vorgehensweise und bitte um weitere Infos angeschrieben. Bei ihm ging es ohne Probleme mit den Auszügen aus der Ersatzteilliste und so hab ich mich gefreut endlich das Thema direkt anzugehen.
4.Aktion: Zuständige Stellen kontaktieren
Zuerst hab ich eine Mail an die Landesregierung geschickt. Da aber nach drei Tagen keine Rückmeldung erfolgte, hab ich mich dort mit der "Technischen Auskuft" verbinden lassen um mein Anliegen zu schildern.
Der dortige Prüfer wies mich darauf hin, das ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller brauche oder eventuell den Weg über einen Zivilgutachter gehen könnte, der mir die einwandfreie Funktion des neu eingebauten Bremssystems bestätigen bzw. beglaubigen kann.
Daraufhin hab ich zunächst eine Mail an Chrysler, mit der Bitte um eben solch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gestellt und parallel dazu angefangen diverse Ziviltechniker (Gutachter) anzurufen.
Von Chrysler ist bis dato noch keine Rückmeldung erfolgt (o.k. ist erst 4 Tage her), aber die Reaktionen der Ziviltechniker waren doch recht interessant. Von geht nicht, weil ich mir diesen Schuh nicht anziehen will oder ich kann nicht, weil ich die dafür benötigten Prüfeinrichtungen nicht habe bis zu ABS ist Pflicht und basta war so einiges dabei!
Also wieder den Prüfer der Landesregierung angerufen und den Sachverhalt geschildert.
Zusätzlich dabei noch erwähnt, das im Typenschein eben beide Systeme aufgeführt sind (siehe Bilder oben) und eigentlich, neben der Ersatzteilliste, bestätigen, das diese bereits vom Hersteller als unbedenklich verbaut worden sind!
Nach Zusendung der betreffenden Seiten zur Prüfung, hab ich heute zunächst mal eine Absage bekommen:
Zitat:
"Ich muss ihnen leider mitteilen, dass ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller bzw. Generalimporteur die Änderung nicht geführt werden kann.
Es darf zu keiner Verschlechterung der gesetzlichen Bestimmungen kommen. Durch des Ausbau ist dies ohne Bestätigung aber zu befürchten, sodass keine Zusage zu einer positiven Genehmigung erteilt werden kann."
Das ist zunächst mal der aktuelle Stand der Dinge.................aber noch nicht zu Ende!
Der Umbau meinerseits ist bereits am laufen........egal was kommt, ich fahre demnächst ohne ABS! :thefinger_red:
Wenn einer von Euch noch Tips hat.........ruhig her damit!