Bei Gefahrerhöhung (wir gehen mal pauschal von erloschener BE aus) des Versicherungsnehmers bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, hat aber bis zu 5.000€ Regressanspruch, gemäß §2b der Allgemeinen Bedingungen für den Kfz-Versicherungsschutz.
Die Mär von erloschenem Versicherungsschutz hält sich trotzdem hartnäckig – die Haftpflicht ist und bleibt eine gesetzlich vorausgesetzte Pflichtversicherung und muss den Fremdschaden erstmal immer zahlen.
Allerdings: Die werden sowieso immer versuchen, sich aus der Verantwortung zu winden, ist schließlich deren Geschäftsmodell. Ärger ist also vorprogrammiert, auch wenn man "Recht" behält.
Ebenfalls trotzdem kannst du in strafrechtliche Schwierigkeiten geraten mit fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, sobald ein kausaler Zusammenhang besteht.